Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung richtet sich nach der Versicherungsart des jeweiligen Patienten. Daher finden Sie im Folgenden die Kostenübernahme für Psychotherapie nach Art der Versicherung aufgeteilt.
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie benötigen nur Ihre Krankenversicherungskarte.
Nach drei Psychotherapeutischen Sprechstunden und bis zu vier probatorischen Sitzungen, in denen entschieden wird, ob eine Zusammenarbeit zustande kommt, beantragen Sie auf Wunsch die Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Das einfach auszufüllende Formular hält ihr/e Psychotherapeut/in für Sie bereit. Im Falle der Bewilligung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie und zwar vollständig, sie müssen nichts zuzahlen. Eine Kurzzeittherapie I (12 Stunden) und Kurzzeittherapie II (12 Stunden) wird in der Regel formal umgehend genehmigt, eine Langzeittherapie von 60 Stunden wird durch einen unabhängigen Gutachter wissenschaftlich geprüft. Stellt der Gutachter fest, dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die vollständigen Kosten.
Im Einvernehmen zwischen Patient/in und Therapeut/in kann bei weiterhin bestehender behandlungsbedürftiger Problematik die Therapie nach wiederholter Antragsstellung und gutachterlicher Prüfung verlängert werden.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Daher ist es wichtig, zu wissen, was privat Krankenversicherte mit ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben. Auch mit Beihilfe berechtigen Patienten kann abgerechtet werden.
Selbstzahler werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Mehr Informationen zur Kostenübernahme bei Psychotherapie finden Sie bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) unter.